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Wichtige Hinweise zur Hundehaltung im Amt Geltinger Bucht

Liebe Gäste und Einwohner,
Hunde bereichern unser Leben und sind für viele von uns ein fester Bestandteil unseres Alltags geworden. Vermehrt erreichen uns jedoch Beschwerden über Hunde und ihre Halter/innen, die ihre Vierbeiner nicht so halten, wie es das Hundegesetz vorsieht. Wir möchten Sie hier über die gesetzlichen Vorgaben informieren:

Wo besteht eine gesetzliche Leinenpflicht?

  • In Naturschutzgebieten (z.B. Geltinger Birk)
  • Im Wald, in Parks und Grünanlagen (z.B. Bürgerpark Gelting)
  • Bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, öffentlichen Versammlungen
  • In öffentlichen Gebäuden, sofern das Mitführen von Hunden dort nicht untersagt ist
  • In Mehrfamilienhäusern, dort auch auf dem gesamten Grundstück
  • In Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen
  • Auf Friedhöfen
  • Auf Märkten

Schild "Hundeverbot"Wo besteht Mitnahmeverbot?

  • In Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern
  • Auf Spielplätzen
  • An Strandbereichen mit Badebetrieb in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. In dieser Zeit sind Hunde ausschließlich an den ausgewiesenen Strandabschnitten erlaubt.

Beachten Sie

Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher zu führen. Ein Kind kann dies in der Regel nicht!
Es besteht eine Pflicht zur Entfernung von Hundekot! Im Gemeindegebiet steht eine Vielzahl von Tütenspendern, die Standorte stehen auf unserer Homepage.

Verstöße gegen diese Pflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen bis 10.000 Euro geahndet werden können.

Wir bitten Sie, Ihren Vierbeiner mit Rücksicht auf andere Menschen und Tiere zu führen.

Beitrag verfasst am 27. Februar 2025