Neubaugebiet
Am Hausgraben
in Kronsgaard
Schhneller Überblick
Sie möchten gern in ruhiger und naturnaher Lage zur Ostsee wohnen? Dann nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und bewerben Sie sich für Ihr Traumgrundstück.
Die Gemeinde Kronsgaard bietet im Baugebiet „Am Hausgraben“ 20 Grundstücke zum Verkauf an - ideale Voraussetzungen zum Bau eines Eigenheims in einer ländlichen und familienfreundlichen Umgebung.
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt in mehreren Etappen.
Zu Beginn werden zunächst 12 Grundstücke angeboten, für die Sie sich ab sofort bis zum 31. Juli 2025 bewerben können. Alle wichtigen Informationen wie die Größe der Grundstücke, Preise und sonstige Einzelheiten zum Bebauungsplan sind ebenso wie die Vergabekriterien und das Bewerbungsformular hier auf der Webseite der Gemeinde verfügbar.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Nr. 3
Flurstück 601
792 m2
140,- €/m2
Nr. 5
Flurstück 598
713 m2
150,- €/m2
Nr. 6
Flurstück 586
778 m2
150,- €/m2
Nr. 7
Flurstück 597
679 m2
150,- €/m2
Nr. 8
Flurstück 595+609
726 m2
150,- €/m2
Nr. 9a
Flurstück 594+608
365 m2
150,- €/m2
Nr. 9b
Flurstück 593+607
407 m2
150,- €/m2
Nr. 10
Flurstück 592+605
722 m2
150,- €/m2
Nr. 11
Flurstück 591
672 m2
150,- €/m2
Nr. 12
Flurstück 590
680 m2
150,- €/m2
Nr. 13
Flurstück 645
645 m2
150,- €/m2
Nr. 14
Flurstück 588
698 m2
150,- €/m2
Satzung der Gemeinde Kronsgaard über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Schmiedekoppel"
Hier erfahren Sie mehr über die Einzelheiten zum Bebauungsplan. Diese können Sie in der Satzung der Gemeinde Kronsgaard als PDF einsehen/herunterladen.








Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. Mai 2025 bietet die Gemeinde Kronsgaard insgesamt zwölf Baugrundstücke, nämlich die Grundstücke 3, 5, 6, 7, 8, 9a, 9b, 10, 11, 12, 13, 14, zum Verkauf an.
Der Verkauf weiterer Grundstücke wird zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen. Die Gemeinde Kronsgaard verwendet die folgenden Leitlinien, um die Veräußerung der Baugrundstücke im Gebiet „Am Hausgraben“ in Kronsgaard zu regeln. Ziel dieser Leitlinien ist es, für die Vergabe transparente, diskriminierungsfreie und im Voraus bekannte Kriterien zugrunde zu legen, um eine möglichst ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu erreichen.
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich ausdrücklich auf alle Geschlechter.
- Grundsätzlich kann sich jede natürliche Person um die Zuteilung eines Baugrundstückes bewerben.
- Interessenten für den Erwerb eines Baugrundstückes müssen sich schriftlich mit dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen bei der Gemeinde bewerben.
- Der Bewerber erkennt die vollständigen Bedingungen dieser Vergaberichtlinien an.
- Falsche Angaben in den Bewerbungsformular schließen den Bewerber von der Bewerbung aus.
- Bei einem Teil der Grundstücke sind Baulasten eingetragen, z.B. die Übernahme und Instandhaltung der unter Naturschutz stehenden Knicks.
- Die Bewerber werden für 2 Jahre in einer Interessentenliste geführt. Interessenten, die bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden, bleiben bis zum Ablauf der 2-Jahresfrist gelistet und werden von der Gemeinde Kronsgaard benachrichtigt, wenn durch Ausfall von Bewerbern Grundstücke frei werden.
- Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2025. Bewerbungen, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht berücksichtigt.
- Bewerber, die nach Durchführung des Vergabeverfahrens ein Baugrundstück erworben oder den Erwerb eines Baugrundstücks nach Beschlussfassung abgelehnt haben, werden aus der Interessentenliste gelöscht.
- Für das elektronische Speichern und Verarbeiten der Daten zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens erteilt der Bewerber mit der Abgabe seiner Unterlagen sein Einverständnis.
- Das Bewerbungsverfahren wird für ein konkretes Baugrundstück eingeleitet.
- Bei der Bewerbung können bis zu zwei Alternativgrundstücke angegeben werden.
- Für die Bewerber werden gemäß den nachfolgenden Kriterien Punkte vergeben.
- Für das Bewerbungsverfahren muss eine Mindestanzahl von 40 Punkten erreicht werden.
- Die Gemeinde Kronsgaard behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls Nachweise anzufordern.
- Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Auswahlkriterien ist der Zeitpunkt der Bewerbung.
- Liegen mehrere Bewerbungen für das gleiche Grundstück vor, wird das Grundstück an den Bewerber mit der höchsten Punktzahl vergeben, wobei mindestens eine Gesamtsumme von 40 Punkten zu erreichen ist.
- Haben zwei Bewerber für das gleiche Grundstück die gleiche Punkteanzahl, entscheidet die Gemeindevertretung durch das Los.
Wohnverhältnisse
- kein Wohneigentum vorhanden:
20 Punkte - vorhandenes Wohneigentum wird der Lebenssituation nicht mehr gerecht (z. B. wegen Behinderung, kein eigenes Zimmer für jedes Kind)
10 Punkte - Der Bewerber wohnt seit mindestens 2 Jahren in Kronsgaard und gibt durch den Umzug in das neue Eigenheim Wohnraum zur Miete oder zum Kauf frei.
5 Punkte
Familiäre Situation
- in Lebensgemeinschaft
20 Punkte - alleinerziehend
20 Punkte - alleinstehend
9 Punkte
Kinder, soweit sie im Haushalt der Bewerber leben
- bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
je Kind 20 Punkte - vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
je Kind 15 Punkte - vom 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
je Kind 6 Punkte
Sonstiges
- Behinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 %
18 Punkte - Pflege einer Person im Haushalt mit Pflegestufe
18 Punkte - Bestehendes Arbeitsverhältnis in der Region (in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde oder der Stadt Flensburg)
22 Punkte - Bestehendes Gewerbe in Kronsgaard oder einer angrenzenden Gemeinde
25 Punkte - Ausübung eines Ehrenamtes oder einer Tätigkeit in der Gemeinde Kronsgaard.
20 Punkte
Die Gemeinde Kronsgaard behält sich vor, die für die Vergabe maßgeblichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu überprüfen. Der Bewerber hat dabei durch Nachweis von Eigenmitteln und/oder eine Finanzierungszusage eines Kreditinstituts darzulegen, dass er das beabsichtigte Bauvorhaben (Finanzierung des Grunderwerbs sowie der Baumaßnahme) finanzieren kann.
- Ein Rechtsanspruch auf Vergabe nach dem vorstehenden Punktesystem besteht nicht und kann gegenüber der Gemeinde Kronsgaard nicht geltend gemacht werden.
- Der Grundstücksverkauf bedarf der abschließenden Zustimmung des Gemeinderates mit einfacher Mehrheit in öffentlicher Sitzung.
- Ein Bewerber kann grundsätzlich nur 1 Baugrundstück erwerben, mit Ausnahme der Grundstücke 9a und 9b, die auch von einem Bewerber gemeinsam erworben werden können.
Dem Bewerber steht nach dem Vergabebeschluss der Gemeindevertretung das Baugrundstück sechs Wochen zur Verfügung. Diese Zeit kann für Vorgespräche mit Architekten und Bauunternehmen genutzt werden. In diesem Zeitraum ist das Baugrundstück kostenfrei für den Erwerber reserviert. Innerhalb dieser Frist kann die Grundstücksreservierung kostenfrei storniert werden.
- Ein Verkauf des unbebauten Grundstückes ist unzulässig.
- Der Erwerber ist verpflichtet, die Bebauung innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen.
- Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung 6.2 ist die Gemeinde Kronsgaard berechtigt, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung des Grundstücks gegen Erstattung des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zu verlangen.
- Nach Fertigstellung der Wohnbebauung verpflichtet sich der Bewerber, das Haus selbst zu beziehen und seinen Erstwohnsitz in die Gemeinde Kronsgaard zu verlegen.
- Für den Fall, dass das Wohnhaus nach Fertigstellung von dem Erwerber nicht selber bezogen wird, ist eine Vertragsstrafe i. H. v. 20 % des Grundstückskaufpreises an die Gemeinde Kronsgaard zu entrichten.

Ab jetzt werden zunächst 12 Grundstücke angeboten, für die Sie sich ab sofort bis zum 31. Juli 2025 bewerben können.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
